AGB

dgwcs on 03/07/2018

ALLGEMEINE LIEFER – UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Sämtliche Aufträge werden durch Unterfertigung des Auftragsschreibens fix erteilt. Der Käufer bestätigt eine Kopie des Auftrages erhalten zu haben und somit werden vom Käufer unsere allgemeine Liefer – und Zahlungsbedingungen usdrücklich anerkannt.

2. Wir weisen daruf hin, dass keine Stornos von uns anerkannt werden

3. Planungen und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich und unverbindlich. Nach Vereinbarung können Skizzen, Vorentwürfe, Pläne, Wandabwiklungen, Installationspläne, 3D Visualisierungen gegen ein Engelt von EUR 50 /m2, jedoch in Summe mindestens EUR 250,- zuzügl. 20% Mwst. angefertigt und übergeben werden.

4. Der Gesamtpreis versteht sich , wenn nicht etwas anderes schriftlich vereintbart wird, als Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Anzahlung ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Bei vereinbarten Teillieferungen ist eine weitere Akontozahlung in der Höhe der jeweiligen Positionssumme prompt fällig. Der Restbetrag ist bei Bereitstellung der Ware prompt fällig in bar oder mittels Banküberweisung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir auch ohne vorangegangene Mahnung berrechtigt einen Zinssatz von 5% p.A. als Verzugszinsen ab Fälligkeitstag in Abrechnung zu bringen. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfristen, auch durch ungenügend gedeckten Konten des Käufers, werden ungerechtfertigten Skontoabzüge nachverrechnet.

5. Wir sind bemüht die Lieferzeiten nach besten Wissen und Gewissen möglichst kurz zu halten. Die angegebene Zeit basiert auf Erfahrungswerten, die je nach Auftragslage unserer Lieferanten sich ändern kann. Die Lieferzeit beginnt ab den Tag, an dem alle Details im Auftrag restlos geklärt sind, keine Änderungen mehr vorgenommen werden und die vereinbarte Akontozahlung bei uns eingelangt ist. Wird die Lieferung durch nicht von uns verschuldeten Umstände verzögert, besonders durch nicht Einhalten der Lieferfristen durch unseren Vorlieferanten, durch höhere Gewalt, Verkehrsstörung oder  gleichartige Ereignisse, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Wenn der Käufer zusätzliche Materialmuster von unserem Lieferanten zur Kontrolle anfordert, verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, bis Riflessi das Muster wieder zurückgeschickt bekommt. Schadenersatzansprüche wegen verzügerter Lieferung sind ausgeschlossen.

6. Die Bereitstellung der Ware liegt am Ende der vereinbarten Lieferzeit vor, wenn diese zur Auslieferung an den Käufer bereit steht und Riflessi für die Vereinbarung des Liefer -oder Abholtermins erstmals Kontakt mit dem Kunden aufnimmt.

7. Der Kunde verpflichtet sich die bestellte Ware spätestens eine Woche nach der vereinbarten Lieferzeit zu übernehmen. Annahmeverzug entsteht, wenn der Kunde die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht annimmt oder telefonisch nicht erreichbar ist und auf eine schriftliche Erinnerung binnen 10 Tagen nicht reagiert. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so gebührt Riflessi eine monatliche Lager – Versicherungs -und Manipulationsgebühr in der Höhe von 3% des Auftragswertes, jedoch in Summe von mind. €150,- zzügl. 20% Mwst. Der offene Restbetrag ist bei Annahmeverzug prompt fällig.

8. Montage und Lieferungen werden, wenn nicht extra vereinbart, pro Mann und Stunde zum angegebener Preis zzügl. 20% Mwst. nach Aufwand oder als Pauschale zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle im Auftrag nicht angeführten aber beim Kunde durchgeführten Leistungen werden nachträglich verrechnet. Voraussetzung für Lieferung und Montage: Die Zugangswege und Räumlichkeiten, in denen die bestellte Ware aufgestellt bzw. montiert werden soll, müsse frei und leicht zugänglich sein. Sämtliche, für die Montage relewanten und notwendigen Installtionen und Anschlüssen ( Elektro, Wasser, Abwasser usw.), sowie vom Kunde beigestellten Teile, müssen zu Beginn der Montage vor Ort vorhanden sein. Sollten diese Voraussetzungen nicht zutreffen, werden die zusätzlich anfallenden Arbeitsstunden nachträglich verrechnet.

9. Gerätemontagen, wie Küchengeräte, TV, HiFi usw., diese werden nur dann von uns montiert und angschlossen, wenn sie von uns auch im Rahmen des Auftrages verkauft und geliefert wurden. Beigestellte Geräte werden nur dann von uns montiert, wenn dies schriftlich im Auftrag vereinbart wurde. Ihre technische Daten müssen beim Auftragsunterzeichnung schriftlich bekannt gegeben werden.

10. Für Wandmontagen ist eine tragfähige und feste Beton- oder Ziegelwand Voraussetzung. Gipskartonwände sind nur nach Begutachtung geeignet und benötigen meistens eine Verstärkung. Leitungen, Stahlprofile , Bewehrung oder weniger feste Bereiche in der Wand, können zu einer Änderung der Montageposition und Optik, sowie zur Minimierung der maximaler Traglast führen.  Dies ist kein Reklamationsgrund und Berechtigung seitens der Kunde zum Umtausch oder Rückgabe. Zusätzliche Arbeiten, die wir wegen solcher unvorhersehbaren Ereignissen in Absprache mit dem Kunde durchführen müssen, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

11. Selbstabholung: Nur nach Terminvereinbarung. Die Ware muss von unserem Personal komplett ausgepackt und auf Mängel überprüft werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, ausgenommen sind verdeckte Mängel.

12. Warenübernahme: Die Ware muß sofort bei Auslieferung vom Kunden oder seinem Vertreter gemeinsam mit unserem Personal nach Mängel überprüft werden und den einwandfreien Zustand auf dem Lieferschein bestätigt werden. Dabei wird die Bedienung erklärt und wenn vorhanden die Pflegeanleitung übergeben. Eine Reklamation sichtbarer Mängel zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht anerkannt. Wenn der Vertreter des Kunden die Lieferung und den einwandfreien Zustand der
Ware bestätigt, ist diese Bestätigung für den Kunde verbindlich.

13. Einstellservice: Nach der Montage von schweren Möbelstücken, könnte sich der Boden durch die neue Belastung setzen. Danach kann es notwendig sein die Laden und Türen nochmals zu justieren. Dies ist kein Reklamationsgrund, als Service justieren wir einmalig die von uns verkauften Möbel frühstens 4 Wochen und spätestens 6 Monaten nach der Lieferung und
Montage.

14. Transport und Entsorgung von alten Möbelstücken vom Kunden: Wenn nichts anderes vereinbart, werden Deponie- und Transportkosten zum angegebenen Preis pro Stück oder als Pauschale verrechnet.

15. Leder: Echtes Leder ist ein reines Naturprodukt. Es kann bestimmte Merkmale wie Farbnuancen, Mastfalten, verheilte Heckenrisse, Insektenstiche und ähnliches aufweisen. Diese sind keine Qualitätsminderungen, sondern ein Zeichen für Naturbelassenheit der Häute. Im Gebrauch kann sich das Leder dehnen und Falten bilden oder sich die Oberflächenstruktur
verändert. Diese Änderungen sind in keinem Fall ein Reklamationsgrund.

16. Holz, Materialstruktur und Farben: Holz ist ein Naturprodukt und kann deshalb ein unterschiedliches Erscheinungsbild auf dem fertigen Möbelstück aufweisen im Vergleich zu den gezeigten Materialmuster im Schauraum von Riflessi, diese Materialmuster oder Fotos sind keine verbindliche Vorlage. Nur extra angeforderte Ausfallmuster zeigen innerhalb der anerkannten Toleranzen die Farbe der bestellten Ware.

17. Verfärbung: Alle Materialien verfärben sich unter Lichteinwirkung unterschiedlich, bei manchen Hölzern ist der Farbunterschied nach einiger Zeit besonders groß. Nachbestellte Teile können daher nie die gleiche Farbe oder Zeichnung aufweisen.

18. Garantie: Diese schließt Schäden aus, die auf normalen Verschleiß, falsche oder gewaltsame Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Wenn der Kunde oder Dritter ohne schriftliche Zustimmung von Riflessi Arbeiten, Änderungen oder Reparaturen an der gelieferten Ware durchführen, erlischt ebenfalls die Garantie.

19. Im Falle leichter Fahrläßigkeit unsererseits (unserer Mitarbeiter) sind wir außerhalb der Gewährleistung nicht verpflichtet, Schadenersatz auf Forderungen , die als Folge unserer Lieferung geltend gemacht werden, zu leisten.

20. Wenn der Kunde seine vertragliche Verpflichtungen verletzt, verpflichtet er sich, alle notwendige Kosten uns zur zweckentsprechenden Verfolgung unserer Ansprüchen zu ersetzen. Vom Kunde sind pro Mahnung EUR 4,- zu ersetzen. Außerdem sind die Kosten von Inkassobüros und Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.

21. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum. Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer , die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zuverständigen.

22. Wir können von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird.

23. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht und ist als Gerichtsstand das Handelsgericht Wien vereinbart.